Weitere Leistungen
Planung
Planungsleistungen beginnen beim ersten Entwurf und reichen bis zu 3D-Modellen, an denen Materialien, Lichtverhältnisse und Einrichtungsvarianten überprüft werden.
Die Einreichplanung für die zuständige Behörde beinhaltet die Erstellung der Planunterlagen, die Projektbeschreibungen sowie Auszüge aus Grundbuch und Kataster.
Basis aller Planunterlagen ist die ÖNORM A6241-1. Somit sind schon die Einreichpläne für den Einsatz im Facility-Management geeignet.
Immer wichtiger wird im Zuge des Planungsprozesses die Einarbeitung von Daten aus Niederschlagskarten (Regen- und Schneemengen, Hagelkataster), um etwaige Gefahren schon im Vorhinein einschätzen und abwehren zu können.
Nach ÖNORM B1801-1 werden die potenziellen Baukosten in verschiedenen Schärfegraden (je nach Planungsfortschritt) im Zuge der Kostenplanung ermittelt.
Für die Bauphase werden Ausführungs- und Detailpläne im Maßstab 1:50 bis 1:10 aus den Einreich- und Entwurfsplänen entwickelt.
Für die Vergabe der Leistungen nach objektiven Kriterien werden Leistungsverzeichnisse zusammengestellt, die alle Angaben über Qualität und Quantität der auszuführenden Arbeiten enthalten.
Brandschutz
Im gewerblichen und öffentlichen Bereich ist die Erstellung von Brandschutzplänen erforderlich. Diese Pläne enthalten alle für die Feuerwehr maßgeblichen Angaben zur sicheren Brandbekämpfung (Zugänge, verfügbare Löschmittel, Brandmelder, Hinweise auf Gefahren etc.).
Karteikarten für Brandmeldeanlagen zeigen die einzelnen Melderkreise eines Objektes und erleichtern so das Auffinden auslösender Melder im Einsatzfall. Fluchtwegpläne zeigen auf übersichtliche Weise Löschmittel, Alarmierungseinrichtungen und den optimalen Fluchtweg.
Gutachten
Bewertungen von Liegenschaften werden nach dem Sachwertverfahren lt. Liegenschaftsbewertungsgesetz vorgenommen.
Dabei werden die Normalherstellungskosten zum Bewertungszeitpunkt geschätzt und auf Grund der noch zu erwartenden Restnutzungsdauer abgewertet.
Die Herstellkosten werden nach ÖNORM 1801 entsprechend der Leistungsgliederung Hochbau bewertet.
Somit können die Kosten für Ver- oder Ankäufe geschätzt werden, bzw. auch noch zu tätigende Investitionen.
Ebenfalls entsprechend der Leistungsgliederung Hochbau der ÖNORM 1801 kann die Bausubstanz von bestehenden Objekten bewertet werden.
Die Befundung erfolgt hier in Bezug auf die Gliederung der OIB-Richtlinien.